Duplikatsbestellung
Die Bearbeitungsgebühr für ein Duplikat beträgt 50 Franken. Eine Rückerstattung (z.B. bei Wiederauftauchen des Originalausweises) ist nicht möglich.
Ausgenommen sind Duplikate in den kaufmännischen Berufen. Diese müssen bei der Prüfungskommission, welche für die Abschlussprüfung zuständig war, bestellt werden.
Bei Einbürgerungen nach Lehrabschluss bitte Kopie der Einbürgerung oder eines amtlichen Ausweises beilegen
Bei Berufen mit Fachrichtungen/Branchen, diese bitte angeben
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