Berufsabschluss für Erwachsene ohne Lehrvertrag

Was...
Die berufliche Grundbildung kann durch eine nicht formalisierte Bildung (ohne Lehrvertrag) erworben werden; diese wird durch ein Qualifikationsverfahren abgeschlossen. Die Zulassung zu einem Qualifikationsverfahren ausserhalb eines geregelten Bildungsganges erteilt der Kanton. Bedingung ist, dass die Erwachsenen
  • - mindestens fünf Jahre berufliche Erfahrung und je nach Bildungsverordnung ein Teil davon im Bereich des angestrebten Berufes haben und
  • - glaubhaft machen, den Anforderungen des jeweiligen Qualifikationsverfahrens gewachsen zu sein.
Folgende Wege zum Berufsabschluss stehen im Kanton Zürich zur Auswahl:
  1. direkte Zulassung zum Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung in allen Berufen möglich, ausser ICT-Fachmann/-frau EFZ, Informatiker/in EFZ und Mediamati-ker/in EFZ
  2. Validierung von Bildungsleistungen in folgenden Berufen möglich: Assistent/in Gesundheit und Soziales EBA, Fachmann/-frau Betreuung EFZ, Fachmann/-frau Gesundheit EFZ, Medizinische Praxisassistent/in EFZ und Informatiker/in EFZ
Wie...
Auf dieser Website werden Erwachsene durch den von ihnen gewählten Weg, direkte Zulassung zum Qualifikationsverfahren oder Validierungsverfahren, geführt

Wo...
Weitere Informationen und Erläuterungen zum Berufsabschluss für Erwachsene erhalten Sie direkt bei der Fachstelle Berufsabschluss für Erwachsene im biz Oerlikon unter berufsabschluss.erwachsene@ajb.zh.ch
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